Die kompletten Statuten sind hier einsehbar (pdf).
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Solar Agentur Schweiz (Agence Solaire Suisse) (Solar Agency Switzerland) besteht ein parteipolitisch unabhängiger und gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Domizil der Geschäftsstelle. Die in Klammern gesetzten Bezeichnungen stellen die französische und englische Übersetzung des Namens dar. Im folgenden wird der Verein als "SAS" abgekürzt.
Die Dauer des 1993 unter der Bezeichnung „Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Solar 91" gegründeten Vereins ist nicht limitiert und er kann in das Handelsregister eingetragen werden.
Art. 2 Zweck
Die Zielsetzung der SAS ist die gemeinnützige, allgemeine Förderung der Sonnenenergienutzung im Sinne der Grundsatzerklärung der Schweiz. Vereinigung für Sonnenenergie (SSES), insbesondere im Bausektor. Zu diesem Zweck setzt sich der Förderverein ein:
a) für eine rationelle, emissionsarme oder emissionsfreie Energienutzung, für erneuerbare Energien und insbesondere für die Nutzung der Sonnenenergie im Gebäude-, Haushalts-, Dienstleistungs-, Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Verkehrsbereich.
b) für die Substitution fossiler und nicht erneuerbarer Energieträger durch solare Wärmeenergie- und Elektrizitätserzeugung sowie die umweltverträgliche Nutzung aller erneuerbarer Energien.
c) für Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Veranstaltungen im Sinne der Zielsetzung, insb. für den Schweizer und Europäischen Solarpreis sowie weitere Solar- und nachhaltige Energieprojekte, die mit weiteren zielverwandten Organisationen, einfachen Gesellschaften oder in anderer Form durchgeführt werden können.
d) für wissenschaftliche, publizistische, rechtliche oder andere Bestrebungen zur allgemeinen Anwendung und verfassungskonformen Umsetzung der Vereinsziele im Bereich Forschung, Anwendung und Markteinführung in allen öffentlichen und privaten Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen.
e) für geeignete Rahmenbedingungen für nachhaltige und zukunftsweisende Technologien, um eine optimale landschafts- und ortsbildschutzgerechte Integration von Solar- und Energieanlagen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu helfen.
f) für die längerfristige Erhaltung des heimatlichen Landschafts- und Ortsbildes, der geschichtlichen Stätten, der Natur- und Kulturdenkmäler des Landes sowie für erhaltenswerte charakteristische Bauten, Siedlungen einschliesslich deren Umgebung, insb. durch rationelle und emissionsarme Energienutzung, erneuerbare Energien und vorbildliche Integration von Solar- und Energieanlagen.
g) die Schaffung und der Schutz von Marken (einschliesslich Garantiemarken) und zugehöriger Reglemente für die Zertifizierung von Bauten, welche im Sinne des Vereins die Sonnenenergie vorbildlich nutzen sowie die Durchführung von Qualitätskontrollen. Für diese Tätigkeit kann der Verein Kostenbeiträge von Antragstellern und Benutzern der Marken verlangen.
Darüber hinaus bemüht sich der Verein, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Öffentlichkeit über seine Zwecksetzung zu informieren, Rechtsgrundlagen in seinem Sinne der nachhaltigen Bundesverfassungsbestimmungen zu beeinflussen sowie Institutionen und Personen, welche sich für diese Zielsetzung einsetzen, zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann er auch Teil-, Geschäfts- oder Zweigstellen in den französisch-, italienisch- und romanischsprachigen Landesteilen eröffnen und unterhalten.
Art. 3 Tätigkeit
Die SAS fördert eine effiziente Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen und Branchen und setzt sich für die gegenseitige Unterstützung mit bestehenden und neuen Organisationen[1] ein.
Dazu kann dieser Verein aufgrund klarer schriftlicher Vereinbarungen und Arbeitsteilungsfunktionen mit anderen zielverwandten Organisationen im In- und Ausland zusammenarbeiten, neue Arbeitsgemeinschaften (ARGE) bilden und ihnen die notwendige rechtliche Arbeitsgrundlage bieten, sofern diese ARGE dieselben Ziele verfolgen und den SAS-Förderverein finanziell nicht mehr belasten als schriftlich vereinbart, sondern diese Ziele auf eigene Rechnung und Gefahr verfolgen. Dafür kann die SAS entsprechende tatsächliche und/oder rechtliche Grundlagen und Plattformen für weitere sach- und zielverwandte Projekte zur Verfügung stellen.
Der SAS-Förderverein arbeitet in sachlicher und rechtlicher Hinsicht eng mit den innovativen Branchen, Behörden, Parlamentarier/innen und weiteren Interessierten zusammen.
[1] Zu den bestehenden und Gründungsorganisationen mit zielverwandter Zwecksetzung im Sinne des Art. 2 dieser Statuten gehören die Schweizer Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) und die Schweiz. Greina-Stiftung (SGS). Dazu kommen der Förderverein Tour de Sol und die Arbeitsgemeinschaft SOLAR 91 (ARGE Solar 91 als einfache Gesellschaft; heute Solar Agentur Schweiz), Clean Energy St. Moritz, ExpoEnergy, Stadt-/Gemeinde-Charta usw..