1991 lancierte die damalige ARGE Solar 91 (heute Solar Agentur Schweiz) den Schweizer Solarpreis. Im Rahmen dieses nationalen Projektes wurden Gemeinden, Privatunternehmungen und Einzelpersonen aufgefordert, Solaranlagen zu bauen, und zwar explizit ohne Grünflächen zu beanspruchen.
Seit 1991 wird der Schweizer Solarpreis jedes Jahr verliehen.
Ein Schweizer Solarpreis - auch für Sie?
Als Eigentümer/in, Mitbesitzer/in oder Vermieter/in eines Gebäudes bzw. einer Solar-, Holz- oder Biomasseanlage, als Gewerbetreibende/r, Unternehmer/in, Architekt/in, Ingenieur/in oder Planer/in, als Einwohner/in, Behördenmitglied, Parlamentarier/in usw. können Sie sich für den Schweizer Solarpreis anmelden. Verfügen Sie in Ihrer Gemeinde über Solaranlagen, Holz-/Biomasseanlagen, energieoptimierte Bauten oder energetisch vorbildlich handelnde Persönlichkeiten, dann können Sie bei Ihrer Behörde veranlassen, dass diese Anlagen oder Personen für den Schweizer Solarpreis angemeldet werden. Anmeldeberechtigt sind jeweils Gebäude und Anlagen, deren Fertigstellungsdatum zwischen dem 1. Januar des Vorjahres und dem 31. Mai des laufenden Jahres liegt.
Alle weiteren Informationen zum Schweizer Solarpreis finden Sie in einem separaten Hauptmenü.